Wie kann man in der Historischen Kommission mitarbeiten?
Die Historische Kommission für den Kreis Neustadt/OS steht jedermann offen, der sich für den Kreis Neustadt (pow. Prudnik) interessiert. Hier arbeiten Mitglieder, die aktiv die Geschichte des Kreisgebietes erforschen, z.B. Ortschroniken verfassen, aber auch Ahnenforscher, die an unserer Quellenarbeit partizipieren, oder nur „zahlende Mitglieder“, die durch ihren Jahresbeitrag die Arbeit der Kommission unterstützen.
Was für einen Nutzen hat die Mitgliedschaft in der Historischen Kommission?
Zunächst mal lernt man in der Historischen Kommission für den Kreis Neustadt/OS gleichgesinnte Forscher kennen, Menschen, welche die gleichen Archivmaterialien, Kirchenbücher, Steuerregister oder Bücher suchen. Aber das ist noch nicht alles, wir bieten:
- Zugang zur Bibliothek der Historischen Kommission mit zahlreichen Büchern und Aufsätzen (teilweise schwer erreichbare Literatur!), aber auch Archivmaterialien, zum Thema Kreis Neustadt/Oberschlesien.
- Kompetente Partner mit Archiv- und Bibliothekserfahrung in Deutschland und Polen.
- Unterstützung bei der Aufarbeitung gesammelter Materialien zu Familiengeschichten, Ortschroniken oder wissenschaftlichen Aufsätzen.
- Bevorzugte Teilnahme an den regelmäßigen Studienreisen und Archivfahrten nach Schlesien.
- Regelmäßige Informationen über neue Forschungsergebnisse durch die in der Regel zweimal im Jahr erscheinenden „Vereinsnachrichten“.
Wie kann man in der Historischen Kommission Mitglied werden?
In der Historischen Kommission für den Kreis Neustadt/OS wird man Mitglied durch einen formlosen Antrag beim Vorstand.
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular
… oder schreiben Sie an:
Wir freuen uns über alle Interessenten, gerade auch Anfänger in der Heimat- oder Ahnenforschung!
Was kostet die Mitgliedschaft in der Historischen Kommission?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 25,00 Euro im Jahr.
Für Mitglieder mit Wohnsitz in Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn der Mitgliedsbeitrag beträgt 10,00 Euro bzw. 50,00 PLN im Jahr. Bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Studentenstatus etc.) kann der Vorstand auch andere Mitglieder vom Jahresbeitrag befreien.